Fachkräfteeinwanderungsland Deutschland

March 2, 2020

Fachkräfteeinwanderungsland Deutschland

Der Ausbildungsstandard in Deutschland ist vorbildlich und wird in anderen Ländern gelobt. Dieses gilt insbesondere auch für die Berufsausbildung und die Ausbildung von Fachkräften außerhalb des Studiums, wie z.B. die klassische handwerkliche Ausbildung oder sonstige Ausbildungen im dualen System. Der deutschen Wirtschaft fehlen tausende solcher Fachkräfte, die von Arbeitgebern dringend gesucht werden.

Wie auch hinsichtlich der Hochschulabsolventen aus anderen Staaten, insbesondere solchen Staaten, die nicht der EU angehören, gilt aber auch für Fachkräfte im technischen Bereich, im Handwerk, in der Pflege, dass sie die Chance auf eine Ausübung qualifizierter Berufstätigkeit in Deutschland nur haben, wenn ihre heimatliche Ausbildung gleichwertig ist. Diese Gleichwertigkeit wird bisher von den zuständigen Behörden der Bundesländer überprüft. Nicht jede Entscheidung entspricht dabei dem Wunsch der interessierten Fachkräfte auf Anerkennung. Auch die verschiedenen Zuständigkeiten führen dazu, dass nicht jeder Fall in jedem Bundesland gleichartig bzw. mit gleichem Ergebnis entschieden würde.

Mit der Zielrichtung, die Möglichkeit der Einwanderung von Fachkräften zum Zweck der qualifizierten Berufsausübung in Deutschland zu verbessern und auch zu vereinheitlichen, eröffnete das Bundesbildungsministerium am 17.02.2020 eine neue „Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)“ in Bonn. Diese Servicestelle soll die erste und zentrale Anlaufstelle für Interessenten sein, die beabsichtigen, auf dem deutschen Arbeitsmarkt in ihrem im Heimatland erlernten Beruf tätig zu werden. Rechtsgrundlage hierfür ist das sogenannte „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“.

Es bleibt nun abzuwarten, ob innerhalb der vier Jahre, für die diese Servicestelle zunächst eingerichtet wird, es dort gelingt, die Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildung qualifiziert und einheitlich – und vielleicht auch wohlwollend – zu überprüfen.

Rechtsanwalt Joachim Drinhaus, der sich mit Gleichwertigkeitsverfahren befasst, meint, dieses werde nur gelingen, wenn die Servicestelle eine hervorragende Kommunikation mit den Interessenten zu den Anforderungen betreibt, sie service- und zielorientiert unterstützt und Wertschätzung gegenüber den im Ausland erbrachten Ausbildungsleistungen und etwaigen Berufserfahrungen entgegen bringt.

Gleichwohl dürfte erwartet werden können, dass einigen Antragstellern auch Kritik an der Quantität und Qualität ihrer Berufsausbildung entgegengebracht wird und die zentrale Anlaufstelle als Institution nicht den „automatischen Erfolg“ garantieren kann.

Die Situation ist uns aus Verfahren der Berufsanerkennung in sogenannten reglementierten Berufen mit und ohne Studium durchaus bekannt. Rechtsanwalt Joachim Drinhaus berichtet von der Erfahrung, dass ein einzelner Fachgutachter Ausbildungsquantität und Ausbildungsqualität nach fast dem gleichen Schema in mehreren Fällen infrage stelle, ohne dass die zuständige Behörde in eigener Kompetenz die fachliche Leistungsfähigkeit der Antragsteller in ihrem Beruf bewerte. Andere   – positive – Erfahrungen hat Rechtsanwalt Joachim Drinhaus schon in solchen Verfahren gesammelt, in denen nicht Fachgutachter über die Fähigkeiten von Antragstellern entscheiden, sondern qualifizierte und lebenserfahrene Sachbearbeiter in zuständigen Behörden. Insofern bleibt zu hoffen, dass die neue Servicestelle und ihre Kommunikationspartner in den Verwaltungen den Antragstellern ein faires und rechtssicheres Verfahren anbieten werden.

Wer von den Interessentinnen und Interessenten allerdings andere Erfahrungen machen sollte, sollte sich nicht scheuen, anwaltlichen Rat einzuholen und die gegen behördliche Entscheidungen in Deutschland immer möglichen Rechtsbehelfe einzulegen. Denn dieses führt auch dazu, dass sich Standards herausbilden, die allen Interessierten in der Zukunft mehr Anerkennungssicherheit geben, wenn sie im deutschen Arbeitsmarkt berufstätig werden wollen.

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