Änderung im Bewerbungsverfahren ab dem Sommersemester 2020

October 28, 2019

Änderung im Bewerbungsverfahren ab dem Sommersemester 2020 für den Studiengang Humanmedizin am Beispiel der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

1.    Abiturbestenquote (30 %)

Die Vergleichbarkeit der Abiturnoten wird durch einen sog. „Länderausgleich“ erhöht.

2.    Zusätzliche Eignungsquote – ZEQ (10 %)

Die Vergabe erfolgt nach Punkten. Maximal können 100 Punkte erreicht werden. Die nachstehenden Kriterien gelten von 2020 bis 2022.

a.    Punkte für Wartezeit

Im Jahr 2020 werden 3 Punkte pro Semester Wartezeit für maximal 15 Semester vergeben. Somit werden maximal 45 Punkte vergeben.

Im Jahr 2021 vergibt die Universität Mainz nur noch 2 Punkte pro Semester Wartezeit, maximal 15 Semester. Somit werden maximal 30 Punkte vergeben.

Ab dem Jahr 2022 werden keine Punkte mehr für die Wartezeit vergeben.

b.    Punkte für das Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge (TMS)

Es werden nur Ergebnisse größer 70 Punkte (Bestehensgrenze) berücksichtigt. Die Berechnung der Punkte erfolgt nach folgender Formel:

[(Testergebnis-70): (130-70)] x 45 im Jahr 2020
[(Testergebnis-70): (130-70)] x 60 im Jahr 2021
[(Testergebnis-70): (130-70)] x 90 im Jahr 2022

Im Jahr 2020 werden maximal 45, im Jahr 2021 maximal 60 und im Jahr 2022 maximal 90 Punkte vergeben.

c.    Punkte für eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf

Die Universität Mainz vergibt 5 Punkte für von ihr benannte Ausbildungsberufe.

d.    Punkte für eine Berufstätigkeit in einem Gesundheitsberuf von mindestens 2 Jahren nach Abschluss der Berufsausbildung

Die Universität Mainz vergibt 3 Punkte für eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit in  von ihr benannten Gesundheitsberufen nach der Ausbildung.

e.    Punkte für Preise in Wettbewerben

Die Universität Mainz vergibt 2 Punkte für von ihr benannte Preise.

3.    Auswahlverfahren der Hochschulen – AdH (60 %)

Die Vergabe erfolgt nach Punkten. Maximal können 100 Punkte erreicht werden.

a.    Punkte für die Note der Hochschulzugangsberechtigung

Die Vergleichbarkeit der Abiturnoten wird durch einen sog. „Länderausgleich“ erhöht.

b.    Punkte für das Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge (TMS)

Es werden nur Ergebnisse größer 70 Punkte (Bestehensgrenze) berücksichtigt. Die Berechnung der Punkte erfolgt nach folgender Formel:

[(Testergebnis-70): (130-70)] x 45

Es werden maximal 45 Punkte vergeben.

c.    Punkte für eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf

Die Universität Mainz vergibt 5 Punkte für von ihr benannte Ausbildungsberufe.

d.    Punkte für eine Berufstätigkeit in einem Gesundheitsberuf von mindestens 2 Jahren nach Abschluss der Berufsausbildung

Die Universität Mainz vergibt 3 Punkte für eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit in  von ihr benannten Gesundheitsberufen nach der Ausbildung.

e.    Punkte für Preise in Wettbewerben

Die Universität Mainz vergibt 2 Punkte für von ihr benannte Preise.

Näheres finden Sie unter:

https://www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsverfahren-medizin-ab-sose-2020/

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Die Informationen stehen zudem unter dem expliziten Vorbehalt der abschließenden Umsetzung der bislang vorliegenden Beschlüsse und Empfehlungen in geltendes Landesrecht.

Gerne können Sie ein persönliches Gespräch mit uns vereinbaren, uns anrufen oder mit uns per eMail oder via Skype in Kontakt treten.
ANFRAGE SENDEN